Gesetzliche Grundlage zur Öl-Rückhaltung

1. Wasserhaushaltsgesetz § 62  (Besorgnisprinzip) Auszug:

„Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe, sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe … müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist…“ 

 

2. EU-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG
Die EU-Umwelthaftungsrichtlinie zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden regelt die Haftung für Anlagenbetreiber.



3. Umweltschadengesetz § 9 Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen. Auszug:

Der Verantwortliche trägt nach USchadG §9, die Kosten der Vermeidungs-, Schadenbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen.

 

Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Ohne sauberes Wasser gibt es kein gesundes Leben. Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Ohne sauberes Wasser gibt es kein gesundes Leben.

Ausführliche Regelungen zum Gewässerschutz finden Sie auch im Internet unter

www.gesetze-im-internet.de.